Erbmediation
Bei einer Erbmediation können Lösungen erarbeitet werden, die den Bedürfnissen aller Beteiligten optimal
entsprechen, da aufgrund der großzügigen gesetzlichen Regelungen hier weite Spielräume offenstehen. Im
Übrigen bietet Erbmediation auch die Möglichkeit, für alle Beteiligten steuerlich günstige Lösungen zu schaffen.
Obwohl in Deutschland mittlerweile Billionen von Euro vererbt werden, fehlt in der überwiegenden Zahl
der Fälle jegliche Nachfolgeregelung durch Testament oder Erbvertrag.
Dies mag zum einen daran liegen, dass die Beschäftigung mit dem eigenen Tod als eher unangenehm
empfunden oder aber gefürchtet wird, es gäbe bereits bei Lebzeiten streitige Auseinandersetzungen
mit den nächsten Angehörigen. Hierbei wird oft übersehen, dass nach dem Tod des Erblassers es viel
eher zu erbitterten Streitigkeiten unter den Erben kommen kann und letztlich die Gerichte etwas
entscheiden müssen, was vom Erblasser so vielleicht nicht gewollt war.
Zudem zerstören gerichtliche Streitigkeiten den Familienfrieden oftmals für immer, so dass sich die
Erbmediation, als freiwilliges Verfahren, zur harmonischen Konfliktlösung anbietet.
Die Erbmediation ist speziell auf die Lösung erbrechtlicher Auseinandersetzungen ausgerichtet. Dabei geht es darum, mit Hilfe einer neutralen,
dritten Person (Mediator/Mediatorin) selbstbestimmte, verbindliche und zukunftsorientierte Lösungen zu entwickeln. Ziel ist, eine Win-Win-Situation herbeizuführen.
Die Aufgabe des Mediators/der Mediatorin ist es, mit geeigneten Kommunikations- und Verhandlungstechniken die am Verfahren beteiligten Erben auf einem Weg zu begleiten,
auf dem sie sich letztendlich verständigen und eine gerechte Aufteilung der Erbschaft herbeiführen können.
Ziel ist, dass sich die Erben auf eine Lösung verständigen, die sie alle als fair und vertretbar erleben und akzeptieren können. Als Ergebnis führt die Erbmediation zu einer individuell passenden Vereinbarung, in der der Nachlass - ggf. schon zu Lebzeiten - einvernehmlich auseinandergesetzt und eine gerichtliche Auseinandersetzung vermieden wird.
Der Familienfrieden bleibt gewahrt.